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    Bausparen zur Erfüllung des Traums vom Eigenheim

    Delegierte des Hauseingtümerverbandes und der zwei Volksinitiativen haben bei einer Versammlung mit überwältigter Mehrheit die Lancierung beschlossen. Das heißt, dass durch die Initiativen Bund und Kantone dazu verpflichtet werden, das Bausparen zu ermöglichen. Bausparrücklagen sollen von der Einkommens- und Vermögenssteuer befreit werden, für den erstmaligen Erwerb von Wohneigentum. Für 10.000 Franken, für Ehepaare sind es 20.000 Franken, jährlich soll der Abzug betragen und während einer maximalen Dauer von zehn Jahren gewährt werden. Es soll weiterhin die Wahlmöglichkeit bestehen, ab Erreichen des AHV-Alters, dass Eigenmietwert, bei der Eigenmieterwertbesteuerung, für das Wohneigentum entfällt. Beim Wegfallen entfallen gleichzeitig die Abzüge für Versicherungsprämien, Schuldzinsen und die Kosten der Verwaltung durch Dritte. Auch die Unterhaltskosten sollen bis ca. 4.000 Franken abgezogen werden können. Der Verfassungsauftrag der Wohneigentumsförderung in der Schweiz wird nicht nachgekommen und das begründet die Initiative. In dem heutigen System werden werden verantwortungsbewusste Wohneigentümer im Rentenalter bei der Eigenmietwertbesteuerung, die ihre Hypotheken amortisiert haben und von einem Renteneinkommen, dass natürlich weniger ist, als bei einer Erwerbstätigkeit, leben müssen. Die beiden Initiativen widersprechen der Steuergerechtigkeit laut der Schweizerischen Mieterinnen- und Mietverband Deutschschweiz. Sie sagen, dass die, die Wohneigentum in der Schweiz erwerben wollen, heute schon von verschiedenen Vergünstigungen profitierten. Noch mehr steuerliche Anreize mit einem steuerbefreiten Bausparen seien unnötig, ungerecht und führen zu hohen Ausfällen. Diese Ansicht des Mietverbandes steht im Gegensatz zu anderen linken Forderungen auf Erfüllung von angeblichen Verfassungsaufträgen im Sozialbereich. Es sollen noch weitere Volksinitiativen in der Schweiz eingeführt werden. Zum Einen sollen alle die, die Wohneigentum erwerben wollen, in maximal zehn Jahren jährlich bis zu 15.000 Franken, Ehepaare sogar das Doppelte, auf einem Bausparkonto anlegen können und sie sind sogar von der Einkommenssteuer absetzbar. Auch die, die schon Hauseigentümer sind, sollen nicht leer ausgehen. Das Energie-Bausparen will ermöglichen das sie steuerfrei mind. 5.000 und bis zu 10.000 Franken für bauliche Energie- und Umweltschutzmassnahmen auf die Seite legen können. Außerdem sollen gezahlte Bausparprämien nicht mehr als Einkommen versteuert werden können.

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